Bei wachsenden Schulden müssen Sie handeln und tilgen

Ganz gleich, ob Sie die Schulden durch übersteigerten Konsum selbst zu verantworten haben oder z.B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit, einer gescheiterten Selbständigkeit oder einer Änderung der familiären Verhältnisse, wie z.B. Scheidung, längerer und schwerer Krankheit oder gar Tod eines Angehörigen in diese missliche Situation geraten sind, bei wachsenden Schulden müssen Sie handeln! Die Gründe der Verschuldung sind zunächst Nebensache und dürfen keinen falschen Trost oder eine Rechtfertigung für die Überschuldung liefern. Sobald Sie erkennen, dass Ihnen die Kosten aus dem Ruder laufen und die Schulden unweigerlich wachsen, gilt es keine Zeit zu verlieren, Sie müssen aktiv werden, dem entgegen wirken und Ihre Schulden tilgen! Jeglicher Aufschub beim Schuldenabbau verschlechtert Ihre finanzielle Situation und ein Versuch die Sache auszusitzen ist in der Regel bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt.
 

Kopfsache

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Finanzübersicht

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Lösungen

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Links

Der Weg zur Schuldenberatung ist für viele kein leichter Weg. Mit dem Überblick über die finanzielle Situation offenbart man einen großteil des Lebens und um...

EnergiekostenVergleichen und sparen

Gerne geben wir Ihnen auf www.schuldenfrei.de Tipps wie Sie hier und dort etwas einsparen bzw. optimieren können. Sie werden erstaunt sein, wie mit geringem Zeitaufwand und richtigem Vergleichen, langfristig mehr Geld auf Ihrem Konto verbleibt. Durch die erzielten Einsparungen können Sie leichter Schulden tilgen. Für einige der gängigsten Kosten halten wir auf den nächsten Seiten die passenden Vergleichsrechner, wie zum Beispiel für Gas und Strom, sowie DSL Anschlüsse bereit, seinen Sie gespannt, wie viel Ersparnis auf Sie wartet.

Schufaeintrag und Bürgerrechte

Schulden und negative Bonitätsmerkmale (Schufaeintragungen) können einem das Leben zusätzlich unnötig schwer machen. Viele normale Dinge, wie zum Beispiel Mietverträge oder Kredite werden plötzlich zum Tabu. Ein Kredit, welcher langfristig wesentlich günstiger wäre als ein voll ausgeschöpfter Dispo wird unter Umständen verwehrt und die Schuldenspirale dreht sich nochmals schneller. In einigen Fällen wäre ein Kredit aber genau das benötigte um die Schuldenspirale aufzuhalten, dass Konto auszugleichen und mit kleinen überschaubaren und bezahlbaren Raten die Zukunft Schuldenfrei zu gestalten. Bezüglich der Schufaauskunft sei an dieser Stelle angemerkt, dass jeder Bürger einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft hat, dies dient dazu die echten Daten mit denen bei der Schufa gespeicherten Daten abzugleichen zu können. Eventuelle Unstimmigkeiten sollen so kostenlos erkannt werden und können im Dialog mit der Schufa beseitigt werden. Alles was Sie tun müssen ist lediglich die Internetseite der Schufa besuchen und unter Auskünfte die " Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz " anklicken. Dort das Formular runterladen und ausfüllen, darauf achten, dass Sie nichts Kostenpflichtiges auswählen, ein Kopie Ihres Ausweises hinzufügen und abschicken.

Zahlungsunfähigkeit durch zu hohe Verschuldung

In ganz schwierigen Fällen, bei Zahlungsunfähigkeit, wo kein sparen und keine greifbare Finanzspritze mehr hilft, bleibt in einigen Fällen nur der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren). Bei einem ordentlichen durchlauf eines Insolvenzverfahrens hat der Schuldner die Möglichkeit von seinen evtl. noch bestehenden Restschulden befreit zu werden. Diese Befreiung erfolgt in der Regel 6 Jahre nach der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Seit dem 01.07.2014 gibt es eine Neuregelung, welche unter gewissen Voraussetzungen einen Schuldenerlass bereits nach 3 Jahren erlaubt, hierzu müssen die Verfahrenskosten sowie 35% der Gläubigerforderungen bis dahin bezahlt sein. Für die Zeit des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner eine aktive Mitwirkungspflicht. Er muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen, die Hälfte des Wertes von Erbschaften an den verantwortlichen Treuhänder herausgeben, sowie jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder mitteilen. Es darf auch kein Gläubiger bevorzugt behandelt werden. Die Auflagen werden vom Treuhänder überwacht, bei Verstößen könnte unter Umständen die Restschuldbefreiung verwehrt werden.
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